Wann treten die Änderungen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung in Kraft?
Die Änderungen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sind zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Die Änderungen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sind zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) hat das Ziel, die Mitwirkung in Werkstätten genauer auszugestalten. Der Werkstattrat soll soweit wie möglich mit den gleichen Rechten gegenüber der Werkstatt ausgestattet werden, die auch Beschäftigtenvertretungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besitzen. Die BAG WfbM hatte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Werkstatträten Deutschland Vorschläge für Verbesserungen vorgelegt, die im Bundesteilhabegesetz umgesetzt wurden und zum 1. Januar 2017 in Kraft traten.
Zusätzlich zu den Regelungen der Mitwirkung wurden in der WMVO neue Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten verankert. Wird zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung kein Konsens erzielt, können beide Seiten die Vermittlungsstelle anrufen. In Angelegenheiten der Mitbestimmung entscheidet die Vermittlungsstelle abschließend. Zu diesen Angelegenheiten zählen:
In Angelegenheiten der Mitwirkung macht die Vermittlungsstelle einen Einigungsvorschlag. Die Werkstattleitung entscheidet unter Berücksichtigung dieses Vorschlages abschließend. Sie ist nicht verpflichtet, dem Einigungsvorschlag zu folgen. Angelegenheiten der Mitwirkung sind: