Welche Leistungen im sind im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich vorgesehen?
§ 57 SGB IX beschreibt die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten. Diese Vorschrift entspricht dem früheren § 40 SGB IX alt. Die maximal zweijährige Dauer des Berufsbildungsbereiches wurde im BTHG nicht verändert.